Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Kufast GmbH, Große Busch 1, 59348 Lüdinghausen
§ 1 Anwendungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
(4) Änderungen unserer Produkte im Rahmen des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, sofern sie dem Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Beschaffenheit nicht wesentlich beeinträchtigen.
§ 2 Preise und Preisstellung
(1) Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk (EXW gemäß Incoterms), unverpackt und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zusatzkosten, insbesondere für Verpackung, Transport, Versicherung oder Sonderleistungen, werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 8 Tagen 2% Skonto oder 30 Tage ohne Abzug ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(2) Für die Herstellung von Werkzeugen oder Formen gilt:
50 % der Vergütung bei Auftragserteilung, der Restbetrag nach Vorlage der
Erstmuster.
(3) Wir sind berechtigt, Rechnungen ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für den Empfang sicherzustellen.
(4) Gerät der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
(2) Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen.
(3) Bei Verbindung oder Vermischung erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Bestandteilen.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Bereits jetzt tritt er sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
(6) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 15 %, sind wir zur Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet.
§ 5 Lieferung und Leistungszeit
(1) Liefertermine bedürfen der Schriftform.
(2) Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer und außerhalb unseres Einflussbereiches liegender Ereignisse (z. B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferengpässe, behördliche Maßnahmen).
(3) Wird die Leistung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, sind wir zum Rücktritt berechtigt.
(4) Bei Lieferverzögerungen von mehr als zwei Monaten ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzuges sind – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach auf 10 % des betroffenen Auftragswertes beschränkt.
(6) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
(7) Bei Sonderanfertigungen sind branchenübliche Mengenabweichungen von bis zu ±10 % zulässig.
§ 6 Leistungsverweigerungsrecht
Wir sind berechtigt, unsere Leistung zu verweigern, solange der Kunde fällige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit bestehen. In diesem Fall können wir Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen.
§ 7 Gefahrübergang, Versand und Verpackung
(1) Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
(2) Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten übernehmen.
(3) Die Wahl des Versandweges erfolgt nach unserem Ermessen, sofern keine ausdrücklichen Vorgaben bestehen.
(4) Verpackungen werden nicht zurückgenommen.
§ 8 Mängelansprüche (Gewährleistung)
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen.
(2) Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden.
(3) Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten, sofern es sich nicht um einen unerheblichen Mangel handelt.
(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Waren 12 Monate ab Gefahrübergang. Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
(6) Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 9 dieser Bedingungen.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Technische Beratung
Angaben zu Einsatzmöglichkeiten, Verarbeitung oder Anwendung erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr und begründen keine eigenständigen vertraglichen Pflichten.
§ 11 Werkzeuge und Formen
(1) Kosten für Werkzeuge umfassen eine Erstbemusterung, nicht jedoch zusätzliche Prüf- oder Anpassungsmaßnahmen.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, verbleiben Werkzeuge in unserem Eigentum.
(3) Ein Eigentumsübergang erfolgt erst nach vollständiger Zahlung; wir behalten jedoch ein Besitz- und Nutzungsrecht.
(4) Für kundeneigene Werkzeuge haften wir nur im Rahmen der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten.
§ 12 Schutzrechte Dritter
(1) Bei Fertigung nach Vorgaben des Kunden gewährleistet dieser, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
(2) Wird uns die Herstellung untersagt, sind wir berechtigt, die Leistung einzustellen und Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen.
(3) Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
§ 13 Mindestauftragswert
Der Mindestbestellwert beträgt 50 EUR. Bei Unterschreitung wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 20,00€ erhoben.
§ 14 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – unser Unternehmenssitz.
§ 16 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand: 01. April 2026
